- Angarienrecht
- Angari|enrecht[zu griechisch angareía »Frondienst der Angaroi«], das aus der Territorialität der Staatsgewalt abgeleitete Recht des Staates, bei dringender Not, besonders im Krieg, fremde Handelsschiffe in seinen Häfen und Binnengewässern gegen volle Entschädigung zu Transportzwecken zu beschlagnahmen. - Angarien (Singular lateinisch Angarium) hießen im Römischen Reich die gesetzlich erzwungenen, von den Grundbesitzern unentgeltlich zu erbringenden Transportleistungen für den Staat. Im Fränkischen Reich waren sie Spanndienste und Fronfuhren, die dem König oder durch besonderen Befehl Berechtigten zu leisten waren.
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An|ga|ri|en|recht, das; -s [zu lat. angaria = von den Grundbesitzern dem Staat unentgeltlich zu erbringende Transportleistungen < griech. aggareía = Dienst der reitenden (persischen) Boten, zu: ággaros = reitender persischer Bote, aus dem Pers.] (Völkerr.): Recht eines Staates, im Notstandsfall (bes. im Krieg) die in seinen Häfen liegenden fremden Schiffe für eigene Zwecke zu verwenden.
Universal-Lexikon. 2012.